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Die perfekte Sedcard für Castings in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Fotos, Maße, Datenschutz und Bewerbungsbeispiele

Eine präzise, rechtssichere und zielgruppengerechte Sedcard entscheidet bei Castings oft über die Einladung zum Casting. Dieser Leitfaden erklärt, welche Fotos, Maße, Einverständniserklärungen und Datenschutzinfos in Deutschland, Österreich und der Schweiz nötig sind. Er vergleicht lokale Rechtslagen, zeigt konkrete Sedcard-Layouts, enthält Checklisten, E‑Mail- und Self‑Tape‑Vorlagen, Verhandlungs‑Szenarien und eine FAQ‑ und Glossarsektion für Talente, Agenturen und Casting‑Produzenten.

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Die perfekte Sedcard für Castings in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Fotos, Maße, Datenschutz und Bewerbungsbeispiele

Eine Sedcard (häufig auch: Sed‑Card, Modelcard oder einfach: Cast‑Card) ist die Visitenkarte für Models, Schauspielerinnen, Komparsen und Talente bei Castings und Direktbewerbungen. Sie muss zwei Aufgaben erfüllen: sofort überzeugen und alle relevanten Informationen klar, knapp und rechtlich sauber liefern. In den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) gelten gemeinsame Branchenerwartungen — aber wichtige rechtliche Unterschiede in Bildrecht, Datenschutz und Jugend‑/Arbeitsrecht. Dieser Leitfaden ist praxisorientiert, jurisdictionenspezifisch und enthält Vorlagen, Checklisten, Entscheidungstabellen sowie Beispiele für E‑Mails und Self‑Tape‑Anschreiben.

Warum eine perfekte Sedcard entscheidend ist

Casting‑Verantwortliche treffen Entscheidungen in Sekunden: Gesicht, Typ, Proportionen und Aussagekraft der Fotos zählen. Gleichzeitig müssen rechtliche Risiken (Einwilligungen, Minderjährige, Datenschutz) minimiert werden — andernfalls drohen Lösch‑, Unterlassungs‑ oder Bußgeldverfahren. Auf Auftraggeberseite sind außerdem Effizienz (ein klarer Aufbau, standardisierte Maße) und Verifizierbarkeit (aktuelle, unveränderte Fotos) wichtig.

Kurzer rechtlicher Überblick (wichtigste Punkte)

Wesentliche Rechtsgrundsätze, die jede Sedcard‑Erstellung in der DACH‑Region betreffen:

  • Personenbilder gelten als personenbezogene Daten nach der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) in der EU; in der Schweiz regelt das eidgenössische Datenschutzgesetz (DSG) die Verarbeitung personenbezogener Daten und die kantonalen Vorschriften ergänzen in der Praxis die Vorgaben. Die DSGVO ist für Deutschland und Österreich unmittelbar anwendbar. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/resource.html?format=PDF&uri=cellar%3A4437be5f-6ee7-11f0-bf4e-01aa75ed71a1.0009.02%2FDOC_1&utm_source=openai))
  • In Deutschland regelt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) u. a. das Recht am eigenen Bild (§ 22 ff.). Ohne wirksame Einwilligung darf ein Bild nicht in einer Weise veröffentlicht werden, die die berechtigten Interessen der Abgebildeten verletzt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html?utm_source=openai))
  • Beschäftigung von Minderjährigen bei Foto‑, Film‑ und Fernsehaufnahmen unterliegt in Deutschland dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG); oft sind Genehmigungen durch Aufsichtsbehörden bzw. das Jugendamt notwendig. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__6.html?utm_source=openai))
  • In Österreich gilt das Recht am eigenen Bild sowie das Kinder‑ und Jugendlichen‑Beschäftigungsgesetz (KJBG); bei Dreharbeiten mit Kindern sind ärztliche Gutachten und Bewilligungen möglich und ein Kindeswohlkonzept anzuwenden. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2025-06-29&Gesetzesnummer=10001848&Paragraf=78&Uebergangsrecht=&utm_source=openai))
  • In der Schweiz empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz‑ und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) für kommerzielle Veröffentlichungen eine schriftliche Einwilligung; kantonale Vorgaben regeln ferner den Jugendarbeitsschutz und die Arbeitszeiten von Minderjährigen. ([edoeb.admin.ch](https://www.edoeb.admin.ch/de/umgang-mit-fotos?utm_source=openai))

Was eine Sedcard enthalten muss — kompakt

Eine professionelle Sedcard besteht typischerweise aus zwei Seiten (gedruckt A5) oder einem einseitigen PDF mit klarer Struktur. Kernbestandteile:

  1. Hauptbild/Headshot (Vorderseite): Nahaufnahme, neutraler Hintergrund, natürliches Make‑up, aktuelles Foto (nicht älter als 6–12 Monate).
  2. Zusatzfotos: Ganzkörperformat (body shot), Halbporträt, Profil, 1–2 Lifestyle/Character‑Shots, ggf. Schwarz‑Weiß. Variabilität in Look und Ausdruck ist wichtiger als viele ähnliche Aufnahmen.
  3. Maße und Basisdaten: Körpergröße, Konfektionsgröße, Gewicht (optional), Brust‑Taillen‑Hüfte, Schuhgröße, Haar‑ und Augenfarbe, Alter/Geburtsjahr (nicht unbedingt Geburtstag), besondere Merkmale (Tattoos, Piercings), Sprachkenntnisse, besondere Skills (Führerschein, Reiten, Sportarten, Dialekte).
  4. Kontaktdaten (bei eigener Bewerbung) oder Agenturkontakt (bei Vertretung) sowie Social‑Media‑Handle nur, wenn professionell und gepflegt.
  5. Rechtsinformationen: kurz: Datum der Fotos, Hinweis auf erteilte Nutzungseinwilligung (Modelrelease für die gezeigten Bilder) oder Vermerk „Modelrelease auf Anfrage“. Bei Minderjährigen: Hinweis auf Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und vorhandene Genehmigungen.

Praxis‑Tipp: "Polas"/Polaroids

Viele Agenturen und Casting‑Direktoren verlangen sogenannte Polas oder digitale Polas: einfache, unveränderte Fotos in Unterwäsche/figurbetonter Alltagskleidung ohne retouch. Ziel: echte Proportionen und Körperhaltung zeigen. Bewahre die Originaldateien und die EXIF‑Informationen auf — sie sind bei Rückfragen nützlich.

Fotos: technisch und stilistisch richtig

Headshot / Hauptbild

  • Format: Hochformat, Gesicht und Schultern, Blickrichtung leicht zur Kamera, natürliche Mimik.
  • Belichtung: gleichmäßig, kein hartes Gegenlicht, Augen sollten erkennbar bleiben.
  • Hintergrund: neutral oder leicht texturiert, nicht ablenkend.

Bodyshot / Ganzkörperfoto

Figurbetonte Kleidung (z. B. enge Jeans + Top) hilft der Einschätzung der Proportionen. Achte auf gerade Haltung, neutrale Schuhe (bei Schuhgrößenprüfung kann auch barfuß fotografiert werden).

Character / Lifestyle

1–2 Bilder in unterschiedlichen Looks (casual, business, sportlich). Diese dürfen bearbeitet sein, sollten aber den natürlichen Typ des Talents nicht verfälschen.

Bearbeitung & Retusche — Dos and Don’ts

  • Erlaubt: Hautunreinheiten moderat entfernen, Farbanpassung, Kontrastkorrektur.
  • Verboten / aufpassen: Körperproportionen verändern, Größenveränderung (z. B. Hüfte schmaler machen), das Alter deutlich verschleiern. Solche Veränderungen können bei Vertragsverhandlungen oder Anfragen zu Problemen führen.

Maße: Standardfelder & wie man sie misst

Eine korrekte und einheitliche Maßangabe erhöht die Trefferquote bei Casting‑Filtern (z. B. Mindestgröße). Standardfelder:

  • Größe (cm) — gemessen ohne Schuhe, auf ebenem Boden, von Fußsohle bis Scheitel.
  • Brust / Brustumfang (cm) — an der weitesten Stelle (bei Männern ggf. Brustkorbumfang).
  • Taille (cm) — schmalste Stelle des Rumpfes.
  • Hüfte (cm) — breiteste Stelle über dem Gesäß.
  • Konfektions-/Kleidergröße (DE/AT/CH), Schuhgröße (EU).

Mess‑Workflow (Schritt für Schritt)

  1. Person steht aufrecht, in leichter Neutralstellung.
  2. Hose anbehalten (keine dicken Mäntel), aber eng anliegende Kleidung bevorzugen.
  3. Benutze ein flexibles Schneidermaßband; Messungen zwei Mal durchführen und notieren.
  4. Notiere Datum der Messung auf der Sedcard (z. B. "Maße gemessen am: 2026‑07‑10").

Fehler, die häufig passieren

  • Unterschiedliche Maße auf verschiedenen Plattformen (z. B. Agenturprofil vs. Sedcard) — das wirkt unprofessionell.
  • Messungen ohne klare Anleitung (z. B. Hüftumfang zu niedrig angegeben) — Folge: Fehleinschätzungen beim Casting.

Datenschutz und Bildrechte — Ländervergleiche und Praxis

Bei Sedcards trifft Bildrecht (Recht am eigenen Bild) auf Datenschutz (Verarbeitung personenbezogener Daten). Die Kombination bestimmt, wie Fotos gesammelt, gespeichert, versendet und veröffentlicht werden dürfen. Im Folgenden die wichtigsten Unterschiede und Handlungsempfehlungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Deutschland

In Deutschland gilt die DSGVO gemeinsam mit nationalen Regelungen wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem KunstUrhG für Bildnisschutz. Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse einer Person nur mit Einwilligung veröffentlicht oder verbreitet werden, wenn dadurch nicht berechtigte Interessen verletzt werden. In der Praxis heißt das: für kommerzielle Nutzung und Veröffentlichung ist eine schriftliche Einwilligung (Model‑/Image‑Release) dringend empfohlen; auch bei rein agenturseitigen Bewerbungszwecken ist eine dokumentierte Zustimmung sinnvoll. ([gesetze-im-internet.juris.de](https://www.gesetze-im-internet.juris.de/bdsg_2018/BJNR209710017.html?utm_source=openai))

Österreich

In Österreich gelten ebenfalls die DSGVO‑Regeln; ergänzend regelt das österreichische Urheberrecht das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG) und das Kinder‑ und Jugendlichen‑Beschäftigungsgesetz (KJBG) die Auftrittserlaubnis von Kindern bei Dreharbeiten und Auftritten. Die österreichische Datenschutzbehörde betont, dass Anfertigung oder Veröffentlichung von Bildern besondere Voraussetzungen haben kann und informiert auf ihrer Website zu Foto‑ und Videoaufnahmen. Bei kommerzieller Nutzung ist eine dokumentierte Einwilligung anzufordern; bei Minderjährigen sind zusätzliche Genehmigungen, ärztliche Atteste und ein Kindeswohlkonzept gängig. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2025-06-29&Gesetzesnummer=10001848&Paragraf=78&Uebergangsrecht=&utm_source=openai))

Schweiz (inkl. Liechtenstein)

Die Schweiz hat mit dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) modernisierte Regeln; der EDÖB gibt praktische Hinweise zum Umgang mit Fotos und empfiehlt schriftliche Einwilligungen bei kommerzieller Nutzung. Die kantonalen Bestimmungen sowie das Arbeitsgesetz regeln zusätzlich den Jugendarbeitsschutz. Bei grenzüberschreitenden Castings (z. B. deutsche Agentur bewirbt Talente in CH‑Produktionen) ist immer zu prüfen, welches Recht anwendbar ist. ([edoeb.admin.ch](https://www.edoeb.admin.ch/de/umgang-mit-fotos?utm_source=openai))

Checkliste: Datenschutz‑ und Bildrechts‑Pflichten vor dem Versand einer Sedcard

  • Ist für die gezeigten Fotos eine schriftliche Einwilligung vorhanden (Modelrelease)?
  • Enthält die Sedcard besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsangaben)? Wenn ja: zusätzliche Rechtsgrundlage prüfen.
  • Sind Minderjährige abgebildet? Falls ja: Genehmigungen, ärztliche Atteste, und Bewilligungen prüfen (s. Länderabschnitt).
  • Speicherdauer und Löschkonzept dokumentieren (DSGVO/DSG: Informationspflichten).
  • Bei Übermittlung in Drittländer: Standardvertragsklauseln/andere Sicherungsmaßnahmen implementieren (wenn relevant).

Minderjährige: Regeln, Genehmigungen und Fallstricke

Minderjährige Talente unterliegen zusätzlichen Schutzregeln. Diese Regeln betreffen sowohl das Arbeitsrecht (Beschäftigung, maximale Arbeitszeit, ärztliche Untersuchungen) als auch das Persönlichkeits‑/Bildrecht (Eltern‑/Erziehungsrechte und Kindeswohlprüfung).

Deutschland

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Film‑ und Fotoaufnahmen; für viele Mitwirkungsformen ist eine Ausnahmebewilligung der zuständigen Behörden nötig. Arbeitgeber/Produzenten müssen die Erziehungsberechtigten informieren und Schutzmaßnahmen (Arbeitszeit, Pausen, Schulfreistellung) nachweisen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__6.html?utm_source=openai))

Österreich

Das Kinder‑ und Jugendlichen‑Beschäftigungsgesetz (KJBG) verlangt in vielen Fällen eine Bewilligung und bei erwerbsmäßigen Aufführungen eine amtsärztliche Feststellung der körperlichen Eignung. Städte wie Wien haben spezifische Meldefristen (z. B. sechswöchige Einreichfrist für Drehanträge mit Kindern). Ein Kindeswohlkonzept ist branchenüblich. ([viennafilmcommission.at](https://www.viennafilmcommission.at/de/drehgenehmigungen/information/drehen-mit-kindern?utm_source=openai))

Schweiz

Die Schweiz regelt Jugendarbeitsschutz unter anderem in Verordnungen zum Arbeitsgesetz; Branchenleitfäden (z. B. Schweizer Syndikat Film und Video) fassen die praxisrelevanten Maximalarbeitszeiten und Schutzmaßnahmen zusammen. Verantwortliche Produzenten müssen kantonale Bewilligungen und betriebliche Schutzkonzepte prüfen. ([ssfv.ch](https://www.ssfv.ch/de/arbeiten-im-film/kinder-und-jugendliche-auf-dem-filmset?utm_source=openai))

Entscheidungstabelle: Brauche ich eine schriftliche Einwilligung?

Wann ist eine schriftliche Einwilligung (Modelrelease) in DACH empfohlen oder erforderlich?
Situation Deutschland Österreich Schweiz
Veröffentlichung in Werbung/Kommerz Ja — schriftliche Einwilligung empfohlen/erforderlich. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html?utm_source=openai)) Ja — schriftliche Einwilligung empfohlen/erforderlich. ([dsb.gv.at](https://dsb.gv.at/faqs/foto-video?utm_source=openai)) Ja — EDÖB empfiehlt schriftliche Einwilligung; bei kommerzieller Nutzung unbedingt schriftlich. ([edoeb.admin.ch](https://www.edoeb.admin.ch/de/umgang-mit-fotos?utm_source=openai))
Interne Agenturverwendung / Bewerbungs‑Mailings Dokumentierte Zustimmung sinnvoll (Beweis). Dokumentierte Zustimmung sinnvoll (Beweis). Dokumentierte Zustimmung empfohlen.
Redaktionelle Berichterstattung / Presse ggf. Ausnahme möglich — Abwägung „berechtigte Interessen" erforderlich. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html?utm_source=openai)) Redaktionelle Nutzung wird ähnlich geprüft; Informationspflicht beachten. ([wko.at](https://www.wko.at/datenschutz/eu-dsgvo-bildverarbeitung?utm_source=openai)) Abwägung nach EDÖB‑Grundsätzen; journalistische Sorgfaltspflicht wichtig. ([edoeb.admin.ch](https://www.edoeb.admin.ch/de/umgang-mit-fotos?utm_source=openai))
Minderjährige abbilden Ausnahmeregeln: Genehmigung und Eltern‑Einwilligung oft nötig; JArbSchG beachten. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__6.html?utm_source=openai)) Bewilligung oft erforderlich (KJBG); ärztliche Gutachten möglich. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008632&utm_source=openai)) Erziehungsberechtigte zustimmen; kantonale Vorgaben prüfen. ([sbfi.admin.ch](https://www.sbfi.admin.ch/de/jugendarbeitsschutz?utm_source=openai))

Hinweis: Tabelle ist eine kompakte Entscheidungshilfe; im Einzelfall rechtliche Prüfung empfohlen.

Modelrelease & Einwilligungs‑Vorlagen (Kurzvorlagen)

Nachfolgend Vorlagen, die in der Praxis verwendet werden können. Diese Textbausteine sind als Muster zu verstehen — sie ersetzen keine rechtliche Beratung, sind aber praxistauglich und allgemein üblich.

Standard Modelrelease (Kurzversion, für Bewerbungsfotos)

Ich, [Vorname Nachname], erkläre mich einverstanden, dass die fotografischen Aufnahmen vom [Datum] durch [Fotograf/Agentur/Firma] zum Zweck der Bewerbungs‑ und Casting‑Verwendung (E‑Mail‑Versand an Casting‑Produzenten, Agenturprofile, interne Kataloge) verarbeitet und an potenzielle Auftraggeber übermittelt werden dürfen. Ort, Datum, Unterschrift.

Erweiterter Release (kommerziell/ Werbenutzung erlaubt)

Ich, [Vorname Nachname], erteile hiermit [Name der Firma/Agentur] das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Aufnahmen vom [Datum] für Werbe‑, PR‑ und kommerzielle Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen; bereits veröffentlichte Nutzungen können jedoch nicht vollständig rückgängig gemacht werden. Ort, Datum, Unterschrift.

Ergänzung: Minderjährige

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Name und Kontakt der Erziehungsberechtigten, Beziehung, Unterschrift, Datum. Bei beruflicher Mitwirkung: Kopie behördlicher Genehmigung/Bewilligung beilegen.

Praktischer Workflow: Sedcard erstellen und sicher versenden (Step‑by‑Step)

  1. Fotoshoot planen: Briefing, Auswahl Fotograf, Format und Look (Polas + Headshots + Ganzkörper + 1–2 Looks).
  2. Fotos erstellen und auswählen: 6–8 Bilder maximal für die Sedcard (für Casting‑Mailings lieber weniger & präziser).
  3. Maße aktuell erfassen: Datum der Messung angeben und Polas beifügen.
  4. Modelrelease einholen (schriftlich) — für Minderjährige zusätzliche Unterlagen sammeln.
  5. Sedcard layouten: Vorderseite: Headshot + Name; Rückseite: 4–6 Bilder + Maßtabelle + Kontaktdaten + rechtlicher Hinweis/datum.
  6. PDF optimieren: max. 2–3 MB (für E‑Mails), barrierefrei benennen (z. B. "Vorname_Nachname_Sedcard_2026-07.pdf").
  7. Versand: E‑Mail‑Betreff standardisieren (siehe Vorlagen unten). Bei größeren Sendemengen: geschützte Datenübertragung (z. B. Managed File Transfer) bei sensiblen Fällen in Erwägung ziehen.
  8. Aufbewahrung: Modelrelease und Originaldateien 2 Jahre aufbewahren (als Praxisempfehlung; konkrete Fristen nach DSGVO/DSG individuell prüfen und dokumentieren). Markiere längere Aufbewahrungsfristen als Schätzung/Empfehlung.

Bewerbungs‑E‑Mail und Self‑Tape‑Vorlagen

E‑Mail‑Vorlage: Bewerbung für Komparsen/Statisten (Kurz)

Betreff: Bewerbung als Komparse / Statist – [Vorname Nachname], Größe [cm]

Sehr geehrte/r [Name Casting‑Direktor/in],

anbei meine Sedcard (PDF) sowie aktuelle Polas und Maße. Ich bin verfügbar an den folgenden Terminen: [Termine].

Kurzdaten:
- Alter/Geburtsjahr: [Jahr]
- Größe: [cm]
- Konfektion: [DE]
- Sprachen: [Deutsch (Muttersprache), Englisch (B2), ...]

Modelrelease liegt vor / Modelrelease auf Anfrage.

Viele Grüße
[Vorname Nachname]
Telefon: [Nummer]
E‑Mail: [E‑Mail]

Anhang: Sedcard_[Name].pdf
  

Self‑Tape‑Anschreiben (Schauspieler/in) — strukturiert

Betreff: Self‑Tape – [Rolle/Produktion], [Vorname Nachname]

Sehr geehrte/r [Name Casting],

anbei mein Self‑Tape für die Rolle [Rollenname]. Bitte beachten:
- Aufgenommen am: [Datum]
- Kamera: [z. B. iPhone 14 Pro, 4K, 25fps]
- Raum: ruhiger Hintergrund, Tageslicht/Softbox
- Länge: [00:02:10]

Kurzprofil:
- Größe: [cm]
- Alter/Geburtsjahr: [Jahr]
- Dialekte: [Hochdeutsch, Berliner Dialekt (Grundkenntnisse)]

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Beste Grüße
[Vorname Nachname]
Link: [Cloudlink zu Self‑Tape]
Anhang: Sedcard_[Name].pdf
  

Verhandlungs‑Szenarien: Honorare, Buyouts und Nutzungsdauer

Honorare für Castings, Shootings oder Werbeaufträge variieren stark nach Markt, Medientyp und Nutzungsumfang. Konkrete Gagen nennen wir hier nicht verbindlich — nachstehend praxisnahe Verhandlungsstrategien und typische Punkte, die in einem Briefing zu klären sind.

Wichtige Verhandlungsparameter

  • Nutzungsumfang: Online, Print, Out‑Of‑Home, TV, Dauer (z. B. 1 Jahr vs. unbefristet), Gebiet (national vs. international).
  • Buyout vs. Zeitvergütung: Buyout bedeutet Pauschalvergütung für definierte Nutzungen; Zeitvergütung rechnet Shooting‑Tag(e) und Nutzungsentgelt separat.
  • Exklusivität: Einschränkung der Tätigkeit (z. B. keine Konkurrenzwerbung während X Monaten) erhöht den Preis.
  • Retainer/Optionszeit: Bereitschaft des Auftraggebers, Model für bestimmte Zeit exklusiv zu reservieren.

Verhandlungstaktik (Kurzleitfaden)

  1. Frage immer zuerst nach Umfang und Nutzungsdauer — das bestimmt den Wert.
  2. Bestehe auf schriftlicher Nutzungsvereinbarung vor Veröffentlichung.
  3. Bei Erstauftrag: fairer Kompromiss ist oft ein geringerer Tagessatz plus moderate Buyout für definierte Kanäle (z. B. Online für 12 Monate, national).
  4. Bei internationalen Nutzungen: separate Vergütung verlangen; Standardverträge nutzen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Ungenügende Aktualität der Fotos oder Maße: Datumsangaben helfen, Vertrauen zu schaffen.
  • Keine oder unklare Einwilligung: sammle Modelreleases, dokumentiere Datum und Zweck.
  • Polierte, stark retuschierte Polas: Agenturen verlangen oft unbearbeitete Bilder.
  • Überladenes Layout; zu viele Bilder: 4–6 sorgfältig ausgewählte Bilder wirken professioneller als 12 mittelmäßige.
  • Fehlende Erreichbarkeit/aktueller Kontakt: E‑Mail, Telefonnummer, Agenturname klar angeben.

Checklisten (zum Ausdrucken)

Checkliste — Talent / Model vor Shooting

  • Hautpflege & Make‑Up: natürlich halten
  • Kleidung: enge Basics (weiße/Black Top, Jeans), neutrale Schuhe
  • Haare: gepflegt, mehrere Styling‑Optionen mitbringen
  • Modelrelease: unterschreiben
  • Polas: 1x frontal, 1x seitlich, 1x Ganzkörper

Checkliste — Agenturen / Fotografen vor Versand

  • Modelrelease geprüft und archiviert
  • PDF prüft: Dateiname, Größe, Dateiformat
  • Maße doppelt kontrolliert
  • Kontaktinformationen aktuell?
  • Sichere Versandmethode wählen (E‑Mail/Portal).)

Beispiel‑Layouts und Textbeispiele

Im Folgenden zwei bewährte Layout‑Schemata (Kurzbeschreibung):

Layout A — Klassisch (A5, gedruckt / PDF)

  • Vorderseite: Headshot (70 %), Vorname Nachname, aktuelle Maße in kleiner Box.
  • Rückseite: 4 Bilder in 2×2‑Grid, darunter Kontakt + kurze Skills‑Zeile.

Layout B — Schauspieler/Character (eine Seite PDF)

  • Oben: Headshot links, rechts Kurzprofil (Alter, Größe, Dialekte, Sprachlevel).
  • Unten: 3 Charakterfotos, Laufzeitiger Link zum Showreel (falls vorhanden).

Glossar (Wichtige Begriffe kurz erklärt)

Sedcard
Visitenkarte eines Talents mit Fotos und Basisdaten.
Polas
Unretuschierte Nahaufnahmen/Ganzkörperfotos zur Beurteilung der Proportionen.
Modelrelease
Schriftliche Einwilligung zur Nutzung von Fotos.
Buyout
Pauschale Vergütung für Nutzungsrechte an Bildern.
Headshot
Portraitaufnahme, oft das prägende Vorderseitenbild der Sedcard.

FAQ — Häufig gestellte Fragen

1. Muss ich mein Gewicht angeben?

Gewicht ist optional; viele Talente geben es an, weil manche Castings danach filtern. Wichtig ist Konsistenz: gib die Maßangaben korrekt und aktuell an.

2. Darf ich Bilder mit Make‑up retuschieren?

Basisretuschen sind in Ordnung; das Verändern von Körperproportionen ist nicht empfohlen, weil es zu Problemen bei tatsächlichen Terminen führen kann.

3. Wie alt dürfen Fotos auf der Sedcard sein?

Bringe Fotos idealerweise nicht älter als 6–12 Monate. Bei auffälligen Typänderungen (neuer Haarschnitt, starke Gewichtsschwankungen) solltest du Fotos sofort ersetzen.

4. Was, wenn ein Casting nach einem unveränderten Pola verlangt?

Liefer die unveränderten, unbearbeiteten Dateien (Polas) mit EXIF‑Metadaten oder gib an, dass Polas auf Anfrage verfügbar sind. Agenturen verlangen diese häufig; bereite sie als JPEGs in Originalgröße vor.

5. Was muss ich bei internationalen Castings beachten?

Prüfe: welches Recht gilt (z. B. Veröffentlichung in USA vs. EU), ob Drittländertransfer stattfindet und ob zusätzliche Einwilligungen nötig sind. Bei Zweifeln: schriftliche Beschränkung der Nutzung auf bestimmte Gebiete vereinbaren.

Weiterführende, offizielle Quellen (Auswahl)

Die folgenden offiziellen Stellen und Gesetzestexte wurden zur Erstellung dieses Leitfadens herangezogen (Auswahl):

Nützliche interne Artikel & Services auf ShootingMode

Ergänzend zu diesem Leitfaden empfehlen wir die folgenden Ressourcen auf ShootingMode:

Quellen und Verifikation (Zugriffsdatum: 20.07.2026)

Die wichtigsten verwendeten Quellen (offizielle Gesetze, Aufsichtsbehörden, Film‑/Jugendschutzleitfäden):

  • EU‑DSGVO (Regulation (EU) 2016/679), EUR‑Lex. Zugriff: 20.07.2026. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/resource.html?format=PDF&uri=cellar%3A4437be5f-6ee7-11f0-bf4e-01aa75ed71a1.0009.02%2FDOC_1&utm_source=openai))
  • § 22 KunstUrhG (Deutschland) — Recht am eigenen Bild (Gesetze im Internet). Zugriff: 20.07.2026. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html?utm_source=openai))
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) — Deutschland (Gesetze im Internet). Zugriff: 20.07.2026. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__6.html?utm_source=openai))
  • Österreichisches Recht am eigenen Bild / KJBG / Datenschutzbehörde (DSB) — RIS und DSB FAQs. Zugriff: 20.07.2026. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2025-06-29&Gesetzesnummer=10001848&Paragraf=78&Uebergangsrecht=&utm_source=openai))
  • EDÖB – Umgang mit Fotos (Schweiz). Zugriff: 20.07.2026. ([edoeb.admin.ch](https://www.edoeb.admin.ch/de/umgang-mit-fotos?utm_source=openai))
  • Vienna Film Commission – Drehen mit Kindern (Praktische Hinweise). Zugriff: 20.07.2026. ([viennafilmcommission.at](https://www.viennafilmcommission.at/de/drehgenehmigungen/information/drehen-mit-kindern?utm_source=openai))
  • Branchenguides zu Sedcards, Model‑Release‑Muster und Agenturempfehlungen (ausgewählte Agenturseiten und Fotografen‑Guides, Stand 2026). Beispiele: CM Models, WKO, go‑models, Sedcard24. Zugriff: 20.07.2026. ([cmmodels.de](https://cmmodels.de/model-werden/sedcard/?utm_source=openai))

Hinweis zur Haftung: Dieser Beitrag fasst rechtliche Rahmenbedingungen und branchenübliche Praktiken zusammen und enthält praktische Vorlagen und Checklisten. Er ersetzt keine verbindliche Rechtsberatung. Bei komplexen Einzelfällen (z. B. internationale Nutzungen, sensible Kategorien personenbezogener Daten, Minderjährigenregelungen mit grenzüberschreitenden Elementen) empfiehlt sich eine Beratung durch eine im Medien‑/Urheberrecht erfahrene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Veröffentlicht von ShootingMode. Letzte Aktualisierung: 26.07.2026 (geplantes Publikationsdatum). Recherche‑ und Quellennachweis siehe Abschnitt "Quellen und Verifikation" (Zugriffsdatum: 20.07.2026).

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